Strafanzeige - Christoph Flückiger's Blog - Christoph Flückiger

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Strafanzeige

Herausgegeben von in Meinung ·

Seit jeher ist mir die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des Gesamtarbeitsvertrages (GAV), respektive die daraus folgende finanzielle Ausbeutung, ein Dorn im Auge.

Langsam kommt Bewegung in die Sache: Nachdem verschiedene Medien das Thema aufgenommen haben, sind einige Politiker hellhörig geworden.

Und nun das: Gegen Rolf Frehner, seines Zeichens Sekretär verschiedener PLK’s (so auch der PLK Carrosserie), hat die Staatsanwaltschaft Bern, Abteilung Wirtschaftsdelikte, Ermittlungen aufgenommen.

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. In meinem mittlerweile mehrjährigen Kampf stellte ich jedoch auch viele Ungereimtheiten fest: Nach wie vor werden die Fakten, welche zur AVE geführt haben, geheim gehalten.

Offiziell heisst es «Der Bundesrat hat beschlossen…….». Der Naive meint, der Bundesrat habe sich tatsächlich mit der Materie auseinander gesetzt. Der Sachkundige geht davon aus, seine gut bezahlten Beamten hätten dies getan. In der Tat geschieht nichts dergleichen: In der «Dunkelkammer» PLK hecken findige Gewerkschafter Wege und Mittel aus, der arbeitenden Bevölkerung das Geld aus der Tasche zu ziehen. Sie kompensieren damit die seit Jahren erodierenden Mitgliederzahlen. Da sie davon auch ein paar Franken den Arbeitgeberorganisationen abgeben, machen deren Funktionäre mit: Geld erhalten ohne etwas dafür zu tun macht Freude. Mittlerweile werden auf diese Weise geschätzte 200 Millionen Schweizerfranken (!) der arbeitenden Bevölkerung und der Wirtschaft entzogen.

Hätten die Beamten vom Seco ihren Job ernst genommen und die eine oder andere Liste von der PLK verlangt, müssten sie dieselben den betroffenen Interessenten abgeben (Öffentlichkeitsgesetz). Indem sie dies tunlichst vermeiden, können sie uns nichts abgeben. Meinen Beweis, dass die gesetzlich geforderten Quoren nicht erfüllt werden, erschwert sich so natürlich.

Rechtsstaatlich gesehen ist das Ganze sehr fragwürdig: Zwei Parteien gründen einen privaten Verein gemäss ZGB Art. 60 ff. Zusammen unterzeichnen sie einen Vertrag mit zivilgesetzlichem Charakter. Per AVE via Bundesrat wird dieser zivilrechtliche Vertrag quasi zum Gesetz gemacht. Den Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird in der Folge das Geld aus der Tasche gezogen und kein Mensch überprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für dieses Vorgehen überhaupt erfüllt sind.

So gesehen erstaunt mich die Strafanzeige keinesfalls. Auch wenn es Herrn Frehner gelingt, einer Verurteilung auszuweichen. Vielleicht kommt wenigstens etwas Licht in die Dunkelkammer AVE.




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